Wozu dient die Abfertigung Neu?
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben in Österreich seit Jahrzehnten unter bestimmten Voraussetzungen bei der Beendigung des Dienstverhältnisses einen Rechtsanspruch auf eine Abfertigungsanwartschaft. Motivation für diese gesetzliche Regelung ist und war, dass bei einem unverschuldeten Verlust des Arbeitsplatzes die Abfertigungsanwartschaft eine gewisse Überbrückungsfinanzierung für die Lebenshaltung sein soll.
Wie funktioniert der Wechsel der Vorsorgekasse für Unternehmen?
Der Wechsel ist ausschließlich zum Jahresende zulässig. Die gesetzliche Kündigungsfrist beträgt sechs Monate. Die Kündigung muss somit zum 30.06. eines Jahres ausgesprochen werden, damit sie zum 31.12. des Jahres wirksam wird.
Die Abfertigungsanwartschaften der aktiven Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden dann automatisch Anfang März des Folgejahres von der alten Vorsorgekasse zur neuen Vorsorgekasse übertragen.
Wie erfolgt der Beitritt zu einer betrieblichen Vorsorgekasse?
Senden Sie einen Beitrittsantrag an die APK Vorsorgekasse AG (Unternehmen, Selbständige, Freiberufler). Zusätzlich muss in Unternehmen, in denen ein Betriebsrat existiert, eine Betriebsvereinbarung abgeschlossen werden.
Wird keine betriebliche Vorsorgekasse ausgewählt, so erfolgt eine Zwangszuweisung durch die Krankenversicherungsträger an eine zufällig gewählte betriebliche Vorsorgekasse. Dies wird aber von den Krankenversicherungsträgern in einem eigenen Schreiben angekündigt, es verbleiben dann noch immer drei Monate, sich aktiv für die APK Vorsorgekasse AG zu entscheiden.
Wie erfolgt die Zahlung der Beiträge an betriebliche Vorsorgekassen?
Grundsätzlich immer über den zuständigen Träger der Krankenversicherung (ÖGK, BVAEB, SVS). Es gibt nur zwei wesentliche Ausnahmen, in denen der Beitrag direkt an die betriebliche Vorsorgekasse gezahlt wird:
Beim Wechsel eines Mitarbeiters von Abfertigung Alt in die Abfertigung Neu. Hier wird der vereinbarte Übertragungsbetrag direkt vom Unternehmen an die APK Vorsorgekasse AG bezahlt.
Bei Rechtsanwälten erfolgt das Inkasso direkt mittels Zusendung eines Erlagscheins.
Wer kontrolliert die Richtigkeit der Beitragsabfuhr?
Die Österreichische Gesundheitskasse kontrolliert im Rahmen der GPLA auch die Beiträge des Dienstgebers für seine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Da solche Prüfungen in mehrjährigen Abständen erfolgen, sind die Ergebnisse dieser erst zeitlich verzögert auf dem Konto des Mitarbeiters erkennbar.
Bei Selbständigen erfolgt die Höhe der Beitragsvorschreibung durch die SVS. Bei Freiberuflern durch deren zuständigen Träger der Krankenversicherung.
Wie werden Beiträge steuerlich behandelt?
Beiträge an betriebliche Vorsorgekassen stellen Betriebsausgaben dar und reduzieren daher das steuerliche Ergebnis.
Beiträge, welche das gesetzlich vorgeschriebene Ausmaß von 1,53% nicht überschreiten, führen beim Arbeitnehmer zu keinem steuer- oder sozialversicherungspflichtigen Vorteil aus dem Dienstverhältnis.
Sind neue Mitarbeiter der APK Vorsorgekasse AG zu melden?
Sämtliche Meldungen von Stammdaten und Beitragshöhen erfolgen über die ÖGK, BVAEB bzw. SVS. Der Dienstgeber muss die neue Mitarbeiterin bzw. den neuen Mitarbeiter ausschließlich beim Krankenversicherungsträger anmelden, die Weiterleitung der relevanten Daten an die betriebliche Vorsorgekasse erfolgt automatisch.
Wann sind welche Steuern fällig?
Die Beiträge des Dienstgebers sind sozialversicherungsabgaben- und steuerfrei. Veranlagungserträge, die in der betrieblichen Vorsorgekasse erwirtschaftet werden, sind von der Kapitalertragssteuer befreit.
Bei Auszahlung der Abfertigungsanwartschaft auf ein persönliches Bankkonto und bei Postanweisung sind 6 % Lohnsteuer fällig und werden von der APK Vorsorgekasse AG direkt an das Finanzamt abgeführt.
Eine Weiterveranlagung der Abfertigungsanwartschaft in der APK Vorsorgekasse AG oder eine Übertragung an eine andere betriebliche Vorsorgekasse sind steuerfrei, ebenso die Auszahlung an eine Altersversorgungseinrichtung (Pensionskasse, betriebliche Kollektivversicherung oder Pensionszusatzversicherung).
Woher kennt eine betriebliche Vorsorgekasse meine Privatadresse?
Ihre persönlichen Daten werden uns von den Sozialversicherungsträgern zur Verfügung gestellt. Wenn sich Ihre Wohnadresse ändert, kontaktieren Sie bitte Ihren aktuellen Dienstgeber bzw. die Sozialversicherungsträger (ÖGK, BVAEB, SVS). Wir erhalten die Änderung der Adressdaten automatisch weitergeleitet.
Wenn Sie nicht mehr in Österreich beschäftigt bzw. wohnhaft sind und demnach keine automatische Adressaktualisierung bei den Sozialversicherungsträgern erfolgt, geben Sie uns bitte Ihre aktuelle Auslandsadresse schriftlich per Post oder E-Mail, inklusive einer gültigen Ausweiskopie, bekannt.
Wir empfehlen Ihnen dennoch, Ihre neue Adresse ebenfalls Ihrem letzten Sozialversicherungsträger (ÖGK, BVAEB,…) bekanntzugeben, da diese dann bei jeder zuständigen Vorsorgekasse automatisiert aktualisiert wird.
Ist eine freiwillige Beitragsleistung möglich?
Freiwillige Beitragsleistungen in eine Vorsorgekasse nach österreichischem Recht sind gesetzlich untersagt.
Wie kann auf die Abfertigungsanwartschaft zugegriffen werden?
Wann Sie auf Ihre Abfertigungsanwartschaft zugreifen können, hängt von der Dauer der Einzahlung und vom Beendigungsgrund ab. Ein Verfügungsanspruch besteht, wenn bei der Beendigung des Dienstverhältnisses 36 Beitragsmonate vorliegen und das Dienstverhältnis durch einen der folgenden Abmeldegründe geendet hat:
Einvernehmliche Lösung
Kündigung durch den Dienstgeber
Zeitablauf
Unverschuldete Entlassung
Berechtigter vorzeitiger Austritt
Selbstkündigung während Teilzeitbeschäftigung nach Mutterschafts- oder Väterkarenz
Die erforderlichen 36 Beitragsmonate können dabei aus beliebig vielen Dienstverhältnissen bei unterschiedlichen betrieblichen Vorsorgekassen stammen.
Wie hoch sind die Beiträge für Selbständige bzw. Freiberufler?
Selbständige bzw. Freiberufler zahlen 1,53% der Bemessungsgrundlage für die Krankenversicherung an die Sozialversicherungsanstalt der Selbständigen (SVS), welche die Beiträge vorschreibt, einhebt und and die ausgewählte Vorsorgekasse weiterleitet.
Die genaue Höhe hängt von der Art der selbständigen bzw. freiberuflichen Tätigkeit ab.
Wer zahlt die Beiträge während einer Karenz?
Bei Pflegekarenz zahlt die Beiträge die Republik Österreich, während einer Bildungskarenz das Arbeitsmarktservice (AMS) und bei Kinderkarenz der Familienlastenausgleichsfonds (FLAF).
Für wen gilt die Abfertigung Neu?
Dienstverhältnisse, die nach dem 31. Dezember 2002 begonnen haben, unterliegen der Abfertigung Neu (u.a. Arbeiter, Angestellte, Teilzeit- und geringfügig Beschäftigte, Lehrlinge, Ferialarbeiter, ...).
Selbständige, Freiberufler, freie Dienstnehmer und Vorstandsmitglieder sind seit 2008, Ziviltechniker seit 2010 erfasst.
Dienstverhältnisse, die vor dem 1. Jänner 2003 begonnen haben, unterliegen weiterhin der Abfertigung Alt. Wechselt eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter innerhalb eines Konzerns und war für das bisherige Dienstverhältnis die Abfertigung Alt anzuwenden, so bleibt diese auch im neuen Dienstverhältnis gültig.
Ist ein Wechsel von der Abfertigung Alt in die Abfertigung Neu möglich?
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die der Abfertigung Alt unterliegen, können freiwillig im Einvernehmen mit dem Dienstgeber einen Übertritt (Teil- oder Vollübertritt) in die Abfertigung Neu vereinbaren. Bei einem Vollübertritt werden vom Dienstgeber bestehende Ansprüche aus der Abfertigung Alt in Form einer Zahlung eines Übertragungsbetrages in die betriebliche Vorsorgekasse transferiert, wobei die Höhe des Übertragungsbetrages nicht gesetzlich vorgeschrieben, sondern vertraglich zu regeln ist. Ab dem Vollübertritt unterliegen alle Ansprüche den gesetzlichen Bestimmungen der Abfertigung Neu.
Bei einem Teilübertritt bleiben die bisher erworbenen Ansprüche aus der Abfertigung Alt beim Dienstgeber erhalten. Somit gelten für die erworbenen Ansprüche auch weiterhin die gesetzlichen Bestimmungen der Abfertigung Alt.
Ab dem Übertritt – egal ob Voll- oder Teilübertritt – werden vom Dienstgeber monatlich 1,53 % des Bruttoentgelts in die betriebliche Vorsorgekasse eingezahlt.
Was ist eine betriebliche Vorsorgekasse?
Betriebliche Vorsorgekassen sind Spezialbanken, welche den Zweck der Verwaltung, Veranlagung und Zurverfügungstellung von Abfertigungsanwartschaften verfolgen.
Vorsorgekassen nach Österreichischem Recht unterliegen sehr strengen Kontrollen durch die österreichische Finanzmarktaufsicht, die Nationalbank, durch Staatskommissäre, durch Wirtschaftsprüfer und Revision. Die Abfertigungsanwartschaften sind durch die Einlagensicherung der Banken und Bankiers gesichert.
Seit wann gibt es die Abfertigung Neu?
Im Jahr 2002 wurde die Abfertigung Neu durch das Bundesgesetz über die Betriebliche Mitarbeiter- und Selbständigenvorsorge (BMSVG) eingeführt, in dem betriebliche Vorsorgekassen geschaffen wurden. Die Mitarbeiterin bzw. der Mitarbeiter erhält die Abfertigungsanwartschaft somit nicht mehr vom Dienstgeber, sondern von den neuen betrieblichen Vorsorgekassen. Die Finanzierung der neuen Abfertigungsanwartschaft erfolgt durch monatliche Beiträge des Dienstgebers an die betrieblichen Vorsorgekassen.
Welche großen Änderungen gab es bei der Abfertigung Neu bisher?
Die betriebliche Vorsorge wurde mit 1. Jänner 2008 auf Selbständige, Freiberufler, freie Dienstnehmer und Vorstandsmitglieder ausgeweitet. Als einzige Gruppe können sich Freiberufler selbst zur Mitgliedschaft in einer betrieblichen Vorsorgekasse, innerhalb der ersten 12 Monate der freiberuflichen Tätigkeit, entscheiden.
Wieviel zahlt der Dienstgeber für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter?
Der Dienstgeber zahlt ab dem 2. Monat des Dienstverhältnisses einen Beitrag in Höhe von 1,53 % des monatlichen Bruttoentgelts inklusive allfälliger Sonderzahlungen an die Sozialversicherung (ÖGK - Österreichische Gesundheitskasse oder BVAEB - Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter, Eisenbahnen und Bergbau). Geringfügigkeitsgrenze und Höchstbeitragsgrundlage haben auf die Berechnung des Beitrags keine Auswirkung.
Die Sozialversicherung leitet diese Beiträge an die betriebliche Vorsorgekasse weiter. Alle Datenmeldungen (wie z. B. Beitragshöhe) erhalten die betrieblichen Vorsorgekassen vom Dachverband der Sozialversicherungsträger (DVSV) weitergeleitet. Wenn zwei Dienstverhältnisse zum gleichen Dienstgeber innerhalb von 12 Monaten existieren, dann beginnt die Beitragspflicht für das zweite Dienstverhältnis ab dem ersten Arbeitstag. Dienstverhältnisse, die weniger als ein Monat andauern, werden dabei allerdings nicht berücksichtigt.
Für Zeiten des Präsenz- und Zivildienstes oder des Bezugs von Wochen- bzw. Krankengeld zahlt der Dienstgeber weiterhin die Beiträge. In der Karenz nach Mutterschafts- oder Väterkarenz zahlt der Familienlastenausgleichsfonds (FLAF) und in der Bildungskarenz das Arbeitsmarktservice (AMS).
Wie funktioniert der Zugang zu meinem Onlinekonto?
In unserem Onlineportal www.kontostand.at können alle Anwartschaftsberechtigten jederzeit bequem den Zugang zum individuellen Konto nutzen. Die Zugangsdaten (User und Passwort) sind Teil der ersten schriftlichen Information ("Herzlich Willkommen!") und aller weiteren Schreiben, die Sie von uns erhalten.
In Ihrem Onlinekonto befindet sich nicht nur die letzte jährliche Kontoinformation, sondern auch monatliche Werte und die gesamte Historie.
Wie werden Anwartschaftsberechtigte über die Höhe der Abfertigungsanwartschaften informiert?
Der aktuelle Stand der Abfertigungsanwartschaft kann auf www.kontostand.at bzw. in den Apps für iOS und Android jederzeit eingesehen werden, eine Aktualisierung erfolgt monatlich. Die Jahres-Kontoinformation zum Stichtag 31.12. wird Anfang des Jahres für das Vorjahr zur Verfügung gestellt und bleibt langfristig zugänglich. Diese Kontoinformation beinhaltet den Kontostand zum Jahresende sowie die Veränderungen, die sich im abgelaufenen Jahr ergeben haben.
Wann besteht jedenfalls ein Auszahlungsanspruch?
In den folgenden Fällen besteht nach der Beendigung des Dienstverhältnisses jedenfalls ein Auszahlungsanspruch:
Pensionsantritt bzw. bei Beendigung des Dienstverhältnisses nach Vollendung des Anfallsalters für die vorzeitige Alterspension
wenn für Sie fünf Jahre lang keine Beiträge in eine betriebliche Vorsorgekasse gezahlt wurden
Ableben
Im Ablebensfall wird die Abfertigungsanwartschaft an versorgungsberechtigte Hinterbliebene ausgezahlt bzw. fällt in die Verlassenschaft.
Wann besteht kein Verfügungsanspruch auf die Abfertigungsanwartschaft?
Kein sofortiger Verfügungsanspruch besteht, wenn Sie Ihr Dienstverhältnis selbst kündigen, verschuldet entlassen werden oder unberechtigt vorzeitig austreten bzw. wenn Sie keine 36 Beitragsmonate im System der Abfertigung Neu erworben haben.
Bitte beachten Sie, dass in diesem Fall Ihre Ansprüche nicht verloren gehen, sondern weiter in der APK Vorsorgekasse AG veranlagt werden.
Wie werde ich über einen Verfügungsanspruch informiert?
Wenn ein Anspruch auf Verfügung besteht, werden wir Ihnen automatisch die Verfügungsunterlagen zustellen. Verfügt werden kann sowohl online im Portal www.kontostand.at bzw. in unseren Apps für Android und iOS als auch über das postalisch versandte Verfügungsformular. Die Rücksendung des Formulars kann per Post oder auch per E-Mail erfolgen. Jedenfalls benötigen wir aus Sicherheitsgründen zusätzlich eine Kopie eines gültigen Lichtbildausweises.
Was kann ich mit meiner Abfertigungsanwartschaft tun?
Sobald für Sie ein Verfügungsanspruch besteht, informieren wir Sie automatisch. Sie können innerhalb von sechs Monaten aus folgenden Möglichkeiten wählen:
Weiterveranlagung Ihrer Abfertigungsanwartschaft bei der APK Vorsorgekasse AG
Auszahlung auf Ihr persönliches Bankkonto oder eine Postanweisung (diese ist nur innerhalb von Österreich möglich)
Übertragung an die betriebliche Vorsorgekasse eines neuen Dienstgebers
Übertragung an eine Altersvorsorgeeinrichtung (Pensionskasse, Versicherung)
Bei der Auszahlung bzw. Verfügung werden alle eingelangten Beiträge berücksichtigt, auch jene, die in den Verfügungsunterlagen noch nicht enthalten sind. Erhalten wir Beiträge erst nach der Überweisung oder Verfügung, erfolgt eine automatisierte Nachzahlung.
Was passiert im Todesfall?
Es erfolgt eine schriftliche Information über das Vorliegen eines Auszahlungsanspruches an die uns zuletzt bekannte Wohnadresse des Verstorbenen.
Die volle Abfertigungsanwartschaft gebührt dem Ehegatten oder eingetragenen Partner sowie den Kindern, für die zum Zeitpunkt des Todes Familienbeihilfe bezogen wurde, zu gleichen Teilen. Meldet sich innerhalb von drei Monaten keine der anspruchsberechtigten Hinterbliebenen, wird die volle Abfertigungsanwartschaft Teil der Verlassenschaft.
Wann erfolgt die Auszahlung bzw. Verfügung?
Die Auszahlung wird ab Einlangen Ihres vollständigen, schriftlichen, Antrages innerhalb der gesetzlichen Frist von zwei vollen Kalendermonaten und fünf Bankarbeitstagen durchgeführt, wobei die Frist frühestens mit dem Ende des Dienstverhältnisses beginnt.
Gibt es eine Garantie auf die Abfertigungsanwartschaft?
Die gesetzliche Kapitalgarantie bewirkt, dass jedenfalls die Summe der (vom Dienstgeber bzw. vom Selbständigen geleisteten) Bruttobeiträge ausbezahlt wird. Übersteigt die aktuelle Abfertigungsanwartschaft diesen Kapitalgarantiewert, so wird natürlich der höhere Betrag ausbezahlt.
Ist eine Kontozusammenführung von verschiedenen Vorsorgekassen möglich?
Wenn bei den Vorsorgekassen Ihres vorigen Dienstgeber drei Jahre lang keine Beiträge einbezahlt wurden, können Sie Ihre Abfertigungsanwartschaften zur APK Vorsorgekasse AG übertragen lassen. Das Formular dazu finden Sie unter Kontozusammenlegung.