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Kontozusammenlegung

Nach § 17 Abs. 2a BMSVG haben Anwartschaftsberechtigte die Möglichkeit, ihre Abfertigungsanwartschaft - sofern sie bei der ehemaligen Vorsorgekasse bereits seit mehr als drei Jahren beitragsfrei ist - an ihre jeweils aktuelle Vorsorgekasse zu übertragen. Wir unterstützen unsere Anwartschaftsberechtigten gerne bestmöglich bei dieser Übertragung.

Die VORTEILE einer Übertragung zur APK Vorsorgekasse AG:

  • Die gesamte Abfertigungsanwartschaft auf einen Blick.
  • Ein einziger Ansprechpartner bei Fragen zur Abfertigungsanwartschaft.
  • Eine steuer- und kostenfreie Übertragung.
  • Zusendungen von nur noch einer Vorsorgekasse.
  • Niedrigste Kosten und kompetentes Kundenservice.

Sie können dieses Formular jederzeit gerne per E-Mail an office@apk-vk.at senden. Wir erledigen alle weiteren Schritte für Sie.

Formulare zur Zusammenführung der Konten