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Kontozusammenlegung

Nach § 17 Abs. 2a BMSVG haben Anwartschaftsberechtigte die Möglichkeit, ihre Abfertigungsanwartschaft - sofern sie bei der ehemaligen Vorsorgekasse bereits seit mehr als drei Jahren beitragsfrei ist - an ihre jeweils aktuelle Vorsorgekasse zu übertragen. Wir unterstützen unsere Anwartschaftsberechtigten gerne bestmöglich bei dieser Übertragung.

Die Vorteile einer Übertragung zur APK Vorsorgekasse AG:

  • Die gesamte Abfertigungsanwartschaft auf einen Blick.
  • Ein einziger Ansprechpartner bei Fragen zur Abfertigungsanwartschaft.
  • Eine steuer- und kostenfreie Übertragung.
  • Zusendungen von nur noch einer Vorsorgekasse.
  • Niedrigste Kosten und kompetentes Kundenservice.

Sie haben Guthaben bei anderen Vorsorgekassen und wollen Ihr Guthaben kostenlos in der APK Vorsorgekasse AG zusammenlegen?

Gerne übernehmen wir diese Aufgabe für Sie! Eine Übertragung ist möglich, wenn Sie einen Auszahlungsanspruch haben oder in Ihrer vorherigen Vorsorgekasse drei Jahre keine Beiträge geleistet wurden. Außerdem muss die APK Vorsorgekasse AG Ihre aktuelle Vorsorgekasse sein.


Schritt 1:

Formular ausfüllen & PDF herunterladen













Schritt 2:

Unterschriebenes PDF senden

PDF senden  oder senden Sie uns das Formular per E-Mail an office@apk-vk.at.


Formulare zur Zusammenführung der Konten