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Beitritt und Wechsel zur APK Vorsorgekasse AG

Wir haben für Sie die wichtigsten Schritte bei der Auswahl und beim Wechsel einer betrieblichen Vorsorgekasse zusammengefasst.

Beitritt zur APK Vorsorgekasse AG

Bitte beachten Sie, dass spätestens sechs Monate nach Beginn Ihrer Selbständigkeit eine Vorsorgekasse ausgewählt werden muss.

  1. Beitrittsantrag ausfüllen
    Senden Sie bitte den ausgefüllten und unterschriebenen Beitrittsantrag für die Selbständigenvorsorge an die APK Vorsorgekasse AG, Stahlstraße 2-4, 4020 Linz oder eingescannt per E-Mail an office@apk-vk.at.

    Wichtig: Legen Sie bitte eine Kopie eines gültigen Lichtbildausweises bei.
     
  2. Meldung an den Sozialversicherungsträger
    Nach Erhalt der vollständigen Unterlagen melden wir Ihren Beitritt an den zuständigen Sozialversicherungsträger. Nach positiver Rückmeldung erhalten Sie von uns den gegengezeichneten Vertrag zugesandt.
     
  3. Zahlung
    Ab Beginn der Pflichtversicherung in der Krankenversicherung leisten Sie den Beitrag für die Vorsorgekasse direkt an die Sozialversicherungsanstalt der Selbständigen (SVS). Die SVS leitet diesen Beitrag an die APK Vorsorgekasse AG weiter.

Wechsel zur APK Vorsorgekasse AG

Berücksichtigen Sie bitte die gesetzlichen Kündigungsfristen bei Vorsorgekassen:

  • Eine Kündigung des Vertrages mit der bisherigen Vorsorgekasse ist ausschließlich zum 31.12. möglich.
  • Die Kündigungsfrist bei der bisherigen Vorsorgekasse beträgt 6 Monate, sie muss also zumindest bis zum 30.6. ausgesprochen werden.
  • Eine einvernehmliche Auflösung des Vertrages bzw. eine Kündigung direkt nach einer Zuweisung zu einer Vorsorgekasse ist bis zum 30.09. möglich.

Zusätzlich zu dem oben angeführten Beitrittsantrag müssen Sie uns lediglich noch das unterzeichnete Kündigungsformular schicken.

Wichtige Informationen

Für den Rest des laufenden Kalenderjahres bleibt die bisherige Vorsorgekasse zuständig. Die Zahlungen der SVS werden bis zum 31.12. noch an die bisherige Vorsorgekasse weitergeleitet. Zahlungen für das neue Jahr fließen bereits in die APK Vorsorgekasse AG. Die Abfertigungsanwartschaft wird bei aufrechter selbständiger Tätigkeit zu Beginn des folgenden Jahres von der bisherigen Vorsorgekasse an die APK Vorsorgekasse AG übertragen.