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Informationen zur Selbständigenvorsorge

Seit 1.1.2008 können freiberuflich Selbständige (Arzt, Zahnarzt, Tierarzt, Apotheker,  Rechts- oder Patentanwalt, Wirtschaftstreuhänder, Notar) bzw. Land- und Forstwirte freiwillig Beiträge zur Selbständigenvorsorge in eine Vorsorgekasse einzahlen.

Während der ersten zwölf Monate der freiberuflichen Selbständigkeit können Sie der APK Vorsorgekasse AG beitreten. Lassen Sie diese Frist nicht verstreichen! Danach haben Sie keine Möglichkeit mehr, die Vorteile der Selbständigenvorsorge zu nutzen. Wenn Sie sich für eine Beitragsleistung entscheiden, können Sie diese bis zur Beendigung der Tätigkeit weder einstellen noch aussetzen.

Beitrag

Der monatliche Beitrag zur Selbständigenvorsorge beträgt 1,53 % der Beitragsgrundlage für die Kranken- bzw. Pensionsversicherung (maximal jedoch bis zur Höchstbeitragsgrundlage; unterschiedlich nach Berufsgruppe).

Die Beiträge für die Selbständigenvorsorge für die Vorsorgekasse werden von der Sozialversicherungsanstalt der Selbständigen (SVS) mit den Pensionsversicherungsbeiträgen (bei den Notaren über die Notariatsversicherung) eingehoben und an die APK Vorsorgekasse AG zur Veranlagung und Verwaltung übermittelt.

Alle Datenmeldungen (wie z. B. Beitragshöhe) erhalten wir vom Dachverband der Sozialversicherungsträger (DVSV) weitergeleitet.

Einmal jährlich - im Regelfall im ersten Quartal - erhalten Sie von der APK Vorsorgekasse AG Ihre persönliche Kontoinformation mit den relevanten Informationen zur Selbständigenvorsorge zum abgelaufenen Kalenderjahr.