Zum Hauptinhalt springen

Beitritt und Wechsel zur APK Vorsorgekasse AG

Wir haben für Sie die wichtigsten Schritte bei der Auswahl und beim Wechsel einer betrieblichen Vorsorgekasse zusammengefasst.

Beitritt zur APK Vorsorgekasse AG

Bitte beachten Sie, dass spätestens sechs Monate nach Beginn des ersten Arbeitsverhältnisses, für das Beiträge zu zahlen sind, eine Vorsorgekasse ausgewählt werden muss. 

  1. Beitrittsantrag ausfüllen
    Senden Sie bitte den ausgefüllten und unterschriebenen Beitrittsantrag für die Mitarbeitervorsorge an die APK Vorsorgekasse AG, Stahlstraße 2-4, 4020 Linz oder eingescannt per E-Mail an office@apk-vk.at.

    Wichtig: Legen Sie bitte eine Kopie eines gültigen Lichtbildausweises des bzw. der Unterzeichnenden sowie eine Kopie des Auszugs aus dem Firmenbuch oder Vereinsregister bei, falls Ihr Unternehmen dort eingetragen ist.
     
  2. Meldung an den Sozialversicherungsträger
    Nach Erhalt der vollständigen Unterlagen melden wir Ihren Beitritt an den zuständigen Sozialversicherungsträger. Nach positiver Rückmeldung erhalten Sie von uns den Beitrittsvertrag zugesandt.
     
  3. Zahlung

    Ab Beginn des Dienstverhältnisses leisten Sie für jeden Mitarbeiter einen Beitrag von 1,53% des Bruttomonatsentgeltes an den zuständigen Krankenversicherungsträger. Dieser leitet die Beiträge an die APK Vorsorgekasse AG weiter.

Wechsel zur APK Vorsorgekasse AG

Berücksichtigen Sie bitte die gesetzlichen Kündigungsfristen bei Vorsorgekassen:

  • Eine Kündigung des Vertrages mit der bisherigen Vorsorgekasse ist ausschließlich zum 31.12. möglich.
  • Die Kündigungsfrist bei der bisherigen Vorsorgekasse beträgt 6 Monate, sie muss also zumindest bis zum 30.6. ausgesprochen werden.
  • Eine einvernehmliche Auflösung des Vertrages bzw. eine Kündigung direkt nach einer Zuweisung zu einer Vorsorgekasse ist bis zum 30.09. möglich.

Zusätzlich zu dem oben angeführten Beitrittsantrag müssen Sie uns lediglich noch das unterzeichnete Kündigungsformular schicken.

Wichtige Informationen

Für den Rest des laufenden Kalenderjahres bleibt die bisherige Vorsorgekasse zuständig. Bei einer Neuanmeldung einer Mitarbeiterin bzw. eines Mitarbeiters ist weiterhin die Leitzahl der bisherigen Vorsorgekasse anzugeben. Erst für Neueinstellungen ab dem 01.01. ist die Leitzahl der APK Vorsorgekasse AG, 71.100, anzugeben.

Die Lohnzettel für das laufende Kalenderjahr werden vom Dachverband der Sozialversicherungsträger noch an die bisherige Vorsorgekasse weitergeleitet, da diese die Kontoinformationen erstellt.

Die Beiträge des Unternehmens für das neue Jahr fließen bereits in die APK Vorsorgekasse AG. Die Abfertigungsanwartschaft jener Mitarbeiter, die zum Kündigungsstichtag in einem aufrechten Dienstverhältnis sind, wird zu Beginn des folgenden Jahres von der bisherigen Vorsorgekasse an die APK Vorsorgekasse AG übertragen.