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Informationen zur Selbständigenvorsorge

Als Gewerbetreibender oder neuer Selbständiger mit Pflichtversicherung in der Krankenversicherung nach GSVG ist für Sie eine verpflichtende Beitragsleistung vorgesehen.

Ab dem Beginn der selbständigen Tätigkeit haben Sie sechs Monate Zeit, eine Vorsorgekasse für Ihre  Selbständigenvorsorge zu wählen. Entscheiden Sie sich nicht für eine Vorsorgekasse, wird Ihnen eine Vorsorgekasse zugeteilt.

Beitrag

Der monatliche Beitrag zur Selbständigenvorsorge beträgt 1,53 % der Beitragsgrundlage für die Kranken- bzw. Pensionsversicherung. Somit ist dieser im Jahr 2024 mit der Höchstbeitragsgrundlage von 84.840 € p.a. beschränkt.

Die Sozialversicherungsanstalt der Selbständigen (SVS) hebt die Beiträge für die Selbständigenvorsorge ab Beginn Ihrer Tätigkeit als Selbständiger im Rahmen der quartalsweisen Vorschreibung der Sozialversicherungsbeiträge ein. Diese übermittelt den Beitrag an die APK Vorsorgekasse AG.

Alle Datenmeldungen (wie z. B. Beitragshöhe) erhalten wir vom Dachverband der Sozialversicherungsträger (DVSV) weitergeleitet.

Einmal jährlich - im Regelfall im ersten Quartal - erhalten Sie von der APK Vorsorgekasse AG Ihre persönliche Kontoinformation mit den relevanten Informationen zur Selbständigenvorsorge zum abgelaufenen Kalenderjahr.