Informationen zur Selbständigenvorsorge
Rechtsanwälte können sich binnen 12 Monaten ab dem Zeitpunkt der Eintragung in die Liste der Rechtsanwälte für die freiwillige Teilnahme an der Selbständigenvorsorge entscheiden. Die Beitragsleistung zur Selbständigenvorsorge ist bis zur Beendigung der Eintragung in die Liste zu erbringen und kann weder beendet noch ausgesetzt werden.
Beitrag
Der Beitrag zur Selbständigenvorsorge für Rechtsanwälte ist unabhängig vom Einkommen ein Fixbetrag in Höhe von 1,53 % der Höchstbeitragsgrundlage (§ 48 GSVG). Der Beitrag zur Selbständigenvorsorge für Rechtsanwälte ist direkt an die APK Vorsorgekasse AG abzuführen.
Der aktuelle Stand der Abfertigungsanwartschaft kann auf www.kontostand.at bzw. in den Apps für iOS und Android jederzeit eingesehen werden. Die Jahres-Kontoinformation zum Stichtag 31.12. wird Anfang des Jahres für das Vorjahr zur Verfügung gestellt und bleibt langfristig zugänglich. Diese Kontoinformation beinhaltet den Kontostand zum Jahresende sowie die Veränderungen, die sich im abgelaufenen Jahr ergeben haben. Eine Benachrichtigung über die Zurverfügungstellung der Jahres-Kontoinformation erfolgt für alle registrierten Benutzer per E-Mail.