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Informationen zur Selbständigenvorsorge

Rechtsanwälte können sich binnen 12 Monaten ab dem Zeitpunkt der Eintragung in die Liste der Rechtsanwälte für die freiwillige Teilnahme an der Selbständigenvorsorge entscheiden. Die Beitragsleistung zur Selbständigenvorsorge ist bis zur Beendigung der Eintragung in die Liste zu erbringen und kann weder beendet noch ausgesetzt werden.

Beitrag

Der Beitrag zur Selbständigenvorsorge für Rechtsanwälte ist unabhängig vom Einkommen ein Fixbetrag in Höhe von 1,53 % der Höchstbeitragsgrundlage (§ 48 GSVG). Der Beitrag zur Selbständigenvorsorge für Rechtsanwälte ist direkt an die APK Vorsorgekasse AG abzuführen.

Einmal jährlich erhalten Rechtsanwälte von der APK Vorsorgekasse AG ihre persönliche Kontoinformation mit ihrem aktuellen Kapitalstand in der Selbständigenvorsorge.