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Liebe Leserinnen und Leser,
der „Generalpensionskassenvertrag“ wird seit vielen Jahren intensiv diskutiert und hat Eingang in das Regierungsprogramm gefunden. Nun steht er vor der Umsetzung. Damit wird allen Kundinnen und Kunden von Vorsorgekassen künftig die Möglichkeit eröffnet, anstelle einer einmaligen Abfertigungszahlung eine steuerfreie Zusatzpension zu wählen.
Betriebliche Vorsorgekassen erhalten darüber hinaus die Möglichkeit, ihren Anwartschaftsberechtigten unterschiedliche Veranlagungsmodelle anzubieten. Zudem wird der „Rucksack“ – die Übertragung von Anwartschaften zwischen Vorsorgekassen – künftig automatisiert abgewickelt.
Geopolitische Unsicherheiten und die daraus resultierenden wirtschaftlichen Entwicklungen führen auch im Jahr 2026 zu spürbaren Schwankungen an den Finanzmärkten. Dennoch liegt das Veranlagungsergebnis zum Stichtag exakt im Rahmen der zu Jahresbeginn prognostizierten positiven Entwicklung.
Abschließend heißen wir jene Unternehmen und ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter herzlich willkommen, die mit Jahresbeginn 2026 zur APK Vorsorgekasse gewechselt sind. Wir danken für das entgegengebrachte Vertrauen in unser Haus.
Eine angenehme Lektüre wünschen Ihnen
DI Thomas Keplinger und Poul Thybo, MSc
Aktuelles aus dem Unternehmen
Änderungen in der betrieblichen Altersvorsorge
Im Zentrum der vorgesehenen Novelle steht für betriebliche Vorsorgekassen eine wesentliche strukturelle Änderung. Geplant ist die Einführung einer zusätzlichen Veranlagungsgemeinschaft, in der die Veranlagung nicht mehr den bisherigen gesetzlichen Vorgaben des BMSVG, sondern dem sogenannten „Prudent-Person-Prinzip“ des Pensionskassengesetzes folgt. Damit verbunden sind unter anderem der Entfall der Kapitalgarantie sowie eingeschränkte Verfügungsmöglichkeiten vor dem Pensionsantritt. Gleichzeitig werden unter bestimmten Voraussetzungen Entnahmen in definierten Härtefällen ermöglicht. Dieser neue Veranlagungsgemeinschaft ist Anwartschaftsberechtigte gedacht, welche für eine höhere langfristige Ertragserwartung eine höhere Volatilität im Veranlagungsergebnis akzeptieren.
Zusätzlich ist eine Erweiterung der Verfügungsmöglichkeiten für Anwartschaftsberechtigte von Vorsorgekassen geplant. So soll künftig allen Anwartschaftsberechtigten die Möglichkeit eröffnet werden, ihre Abfertigungsanwartschaften in eine Pensionskasse zu übertragen. Bislang war diese Übertragung nur für jene Personen möglich, die bereits Anwartschaften in einer Pensionskasse aufgebaut haben – dies betrifft über 23 % der Beschäftigten in Österreich. Um dies zu ermöglichen, erhalten Pensionskassen die Möglichkeit, ein für diese Übertragungen zur Verfügung stehendes standardisiertes Produkt einzuführen. Gleichzeitig werden Informationspflichten seitens der Pensionskassen vor einer Übertragung vorgesehen, insbesondere im Hinblick auf die damit verbundene Verrentung des Kapitals.
Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Vereinfachung bestehender Strukturen. Die bereits seit 2003 bestehende Möglichkeit zur Zusammenführung von Abfertigungsanwartschaften („Rucksack“) soll künftig automatisiert erfolgen, sofern kein Widerspruch durch die Anwartschaftsberechtigten erfolgt. Ziel ist es, die vielfach bestehende Kontenzersplitterung zu reduzieren und die Übersichtlichkeit für die Betroffenen zu erhöhen.
Darüber hinaus sind Anpassungen bei den Kostenstrukturen von betrieblichen Vorsorgekassen vorgesehen. So soll die gesetzliche Mindestgrenze für Verwaltungskosten entfallen, während die Obergrenze unverändert bleibt. Bei den Vermögensverwaltungskosten ist eine Senkung des gesetzlichen Höchstwerts vorgesehen.
Im Bereich der Pensionskassen sind erweiterte Entnahmemöglichkeiten geplant. So soll die Abfindungsgrenze von aktuell € 16.500 auf € 20.000 angehoben werden. Weiters sind steuerliche Erleichterungen geplant. Künftig sollen Leistungen, die auf Eigenbeiträgen von Anwartschaftsberechtigten beruhen, steuerlich begünstigt werden.
Die geplanten Maßnahmen stellen einen weiteren Entwicklungsschritt in der betrieblichen Altersvorsorge dar. Gleichzeitig zeigt sich bereits jetzt, dass insbesondere die operative Umsetzung einzelner Punkte – etwa im Bereich der automatisierten Kontenzusammenführung – mit einem erhöhten administrativen Aufwand verbunden sein wird.
Eine detaillierte Auseinandersetzung mit den einzelnen Aspekten sowie deren Auswirkungen auf die Praxis wird mit dem Beginn des Begutachtungsprozesses für diese Novelle möglich sein.
Veranlagung
Das Jahr 2026 begann an den Kapitalmärkten zunächst vielversprechend. Robuste Konjunkturdaten, stabile Unternehmensgewinne und die Erwartung weiterer Zinssenkungen sorgten für Optimismus. Der DAX und der S&P 500 erreichten im Januar neue Allzeithochs, auch der japanische Nikkei-Index legte kräftig zu.
Ende Februar änderte sich das Bild schlagartig. Die militärische Eskalation im Nahen Osten, insbesondere der Konflikt mit dem Iran, löste erhebliche Verwerfungen aus. Die Sorge um die Energieversorgung über die Straße von Hormus, eine der wichtigsten Handelsrouten für Öl weltweit, rückte in den Fokus. Der Ölpreis (Brent) stieg von rund 62 US-Dollar zu Jahresbeginn auf zeitweise über 118 US-Dollar, was knapp einer Verdoppelung entspricht.
Die steigenden Energiepreise trieben die Inflationserwartungen wieder nach oben. In der Eurozone kletterte die Teuerungsrate von 2,0 Prozent im Dezember auf 2,5 Prozent im März. Die Notenbanken reagierten vorsichtig: Sowohl die US-Notenbank Fed als auch die Europäische Zentralbank hielten die Zinsen unverändert. Die zuvor erwarteten Zinssenkungen wurden von den Märkten weitgehend ausgepreist, was zinssensitive Anlagen wie Technologieaktien getroffen hat.
Im ersten Quartal verzeichneten die wichtigsten Indizes Verluste: Der S&P 500 gab rund 4,7 Prozent nach, der Nasdaq 100 knapp 6 Prozent, der DAX etwa 5 Prozent. Besonders europäische Märkte litten unter ihrer Abhängigkeit von Energieimporten. Lediglich der britische FTSE 100 und der Nikkei 225 konnten leichte Gewinne verbuchen.
Im April zeigten sich erste Versöhnungstendenzen an den Finanzmärkten, auch wenn die Nervosität hoch blieb. Nach der heftigen Korrektur im März sorgten Anzeichen für eine vorsichtige Deeskalation im Nahostkonflikt sowie eine gewisse Stabilisierung der Energiepreise für Erleichterung. Brent-Öl notierte zeitweise wieder unter der Marke von 100 US-Dollar pro Barrel, was Inflationssorgen leicht dämpfte. In diesem Umfeld kehrte an den Aktienmärkten eine zaghafte Kaufbereitschaft zurück, das gilt besonders bei Substanzwerten und Energieunternehmen, die von stabileren Margen profitierten. Technologieaktien hingegen verharrten unter Druck, da Investoren die hohen Investitionskosten der KI-Infrastruktur inzwischen kritischer bewerten.
Zinsseitig blieb die Lage komplex: Zwar legten die Märkte eine Zinspause der großen Notenbanken als wahrscheinlichstes Szenario aus, doch die Hoffnung auf baldige Lockerungen hat sich weiter eingetrübt. Sowohl die US-Fed als auch die EZB betonten ihre datenabhängige Haltung. An den Rentenmärkten blieb das Renditeniveau entsprechend erhöht. Insgesamt lässt der April auf eine beginnende Stabilisierung schließen, ohne dass eine echte Entwarnung gegeben werden könnte. Die Märkte bewegen sich weiterhin zwischen Hoffnung auf eine konjunkturelle Bodenbildung und der Sorge vor anhaltenden geopolitischen Risiken, die jederzeit neue Verwerfungen auslösen könnten.
Auszeichnungen
Der „Börsianer“ basiert sein Ranking auf einem dreisäuligen Scoringmodell, bei dem jede Säule zu einem Drittel in das Gesamtergebnis einfließt. Bewertet werden der Vergleich innerhalb der Peergroup, die Unternehmenskennzahlen sowie eine Redaktionsbewertung, die auf einem von Fachexperten entwickelten Fragebogen beruht. Die Analyse der Kennzahlen sowie die Gesamtauswertung erfolgen durch die Wirtschafts- und Steuerberatungskanzlei BDO Austria.
Mit 90,12 Punkten erreicht die APK Vorsorgekasse den ersten Platz und liegt damit deutlich vor der zweitplatzierten Vorsorgekasse mit 83,93 Punkten. Besonders hervorzuheben ist, dass dieses Ergebnis nicht nur den Sieg im Segment der betrieblichen Vorsorgekassen bedeutet, sondern branchenübergreifend – über Banken, Versicherungen, Kapitalanlagegesellschaften und Pensionskassen hinweg – unerreicht bleibt. Die APK Vorsorgekasse sichert sich damit den Gesamtsieg 2025.
Daniel Nutz, Chefredakteur des Börsianers: „Die APK Vorsorgekasse AG bestätigt im goldenen Börsianer-Ranking 2025 ihre Spitzenstellung und belegt mit 90,12 Punkten den ersten Platz: starke Zahlen, klare Strategie und der Mut, notwendige Reformen im System offen anzusprechen. Damit setzt sie ein wichtiges Signal für die Weiterentwicklung der zweiten Säule. Wir gratulieren herzlich zu diesem Erfolg!“
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