Newsletter
Liebe Leserinnen und Leser,
kurz vor der Sommerpause wurde im Parlament eine Novelle zum Bundesgesetz über die Betriebliche Mitarbeiter- und Selbständigenvorsorge, kurz BMSVG, beschlossen. Dieses Gesetz regelt die Rahmenbedingungen für die Umsetzung der Abfertigung Neu. Ein wesentlicher Baustein dieser Novelle ist die Digitalisierung der jährlichen Kontoinformationen für Anwartschaftsberechtigte. Details dazu sowie weitere Änderungen finden Sie weiter unten in diesem Newsletter.
Die Stimmungslage an den Kapitalmärkten ist divergierend und stark schwankend. Wirft man zum Beispiel einen Blick auf die großen Gewinner am Aktienmarkt, dies sind die vom KI-Boom getriebenen Technologiegiganten in den USA, so findet man Expertisen, die von einem noch lange andauernden Superzyklus sprechen, während andere Kommentare vor dem bevorstehenden Kollaps warnen.
Die Entwicklungen der letzten fünf, durchaus turbulenten, Jahre haben es, insbesondere im Vergleich zur Branche der betrieblichen Vorsorgekassen, gezeigt. Aktionismus mag zu einem bestimmten Zeitpunkt einen kurzfristigen Vorteil generieren, auf längere Sicht ist ein Festhalten an der gewählten strategischen Ausrichtung der Weg, welcher einen Mehrwert generiert. So verfolgen wir zwar die Entwicklung an den internationalen Aktienmärkten, die erwarteten Entscheidungen der Notenbanken und die Entwicklung an den Immobilienmärkten sehr genau und veranlassen basierend auf den Erkenntnissen kleinere taktische Eingriffe. An der strategischen Ausrichtung unserer Veranlagung halten wir aber trotz dieser unsicheren Zeiten stetig fest.
Vorherzusagen, welches Ereignis die nächste globale Krise auslösen wird, ist seriös nicht möglich. Sicher ist aber, dass es wieder globale Krisen geben wird. Daher ist es uns wichtig, für solche Krisen vorbereitet zu sein. Die Kapitalgarantierücklage, welche betriebliche Vorsorgekassen bilden müssen, ist ein Sicherheitsnetz für solche Krisen. Informationen, wozu diese Kapitalgarantierücklage dient und warum unsere Kapitalgarantierücklage sowohl die gesetzlichen Vorschriften übererfüllt als auch den Marktschnitt bei weitem übertrifft, finden Sie ebenso in diesem Newsletter.
Eine angenehme Lektüre wünschen Ihnen
DI Thomas Keplinger und Poul Thybo, MSc
Aktuelles aus dem Unternehmen
Novelle des BMSVG
Anwartschaftsberechtige der APK Vorsorgekasse können schon seit vielen Jahren die jährliche Kontoinformation online einsehen. Zusätzlich zur jährlichen Information ist im Portal www.kontostand.at und in der APK VK App monatlich eine aktuelle Kontoinformation verfügbar, welche eine engmaschigere Kontrolle der Beitragseingänge für die Anwartschaftsberechtigen ermöglicht. Diese zeitgemäße Form der Information ist nun zum gesetzlich geregelten Standard geworden. Einmal mehr ist hier der schon seit zwei Jahren vorhandene Zugang zum individuellen Konto mittels der ID Austria ein echter Mehrwert. In ein individuelles Portal einsteigen zu können, ohne sich separate Zugangsdaten merken zu müssen, ist sowohl sicher als auch bequem.
Die weiteren in der Novelle enthaltenen Änderungen umfassen u.a. nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten, Risikomanagement und Änderung der Veranlagungsvorschriften. Berücksichtigt man die äußerst kurze Frist vom Beschluss des Gesetzes bis zu dessen Inkrafttreten, so ist verständlich, dass sich das gesamte Team der APK Vorsorgekasse in einer intensiven Vorbereitungsphase befindet, um den neuen gesetzlichen Anforderungen zu genügen.
Veranlagung
Im ersten Halbjahr hat sich der grundsätzlich positive Trend des Vorjahres an den Kapitalmärkten weiter fortgesetzt. Im Segment der Aktien konnten vor allem US-Technologie- und Kommunikationsunternehmen erneut mit starken Quartalsergebnissen überzeugen und führten damit den US-Markt zu neuen Allzeithochs. In Europa hingegen gestaltet sich das Bild etwas differenzierter. Nachdem Präsident Macron Neuwahlen in Frankreich ausrief, führte dies dazu, dass die gesamten Gewinne des französischen Aktienindex in diesem Jahr verpufften. Sogar der gesamte europäische Markt musste dadurch im zweiten Quartal ein leichtes Minus hinnehmen.
Im Segment der Anleihen profitierten in erster Linie Hochzinsanleihen (High Yield) in Europa und den USA von dem besser als erwarteten Wirtschaftswachstum und den damit einhergehenden geringen Ausfallsraten. Für die Entwicklung von Staatsanleihen sind die Erwartung an die Notenbanken von besonderer Bedeutung. Die Hoffnung auf eine Senkung der Leitzinsen wird insbesondere von der beharrlichen Inflation im Dienstleistungssektor getrübt. Die Schwankungsbreite der Schätzung der Anzahl der Zinssenkungsschritte der FED war im ersten Halbjahr bemerkenswert hoch. Zu Beginn des Jahres erwartete der Markt noch sechs solcher Schritte, zur Jahreshälfte lag dieser Wert bei nur mehr einem einzigen Schritt. Jüngste Aussagen des FED-Präsidenten Powell deuten an, dass ein erster Zinssenkungsschritt zeitnah folgen könnte. Die erste Zinssenkung der EZB ist bereits erfolgt, sie wurde von den Märkten aber eher verhalten aufgenommen, da die Datenlage eigentlich eher für einen späteren Zeitpunkt gesprochen hätte. Die Aussagen der EZB lassen vermuten, dass zukünftige Zinssenkungen nicht unmittelbar zu erwarten sind.
An den Immobilienmärkten ist weiterhin ein äußerst geringes Transaktionsvolumen zu sehen. Die generell erkennbare Unsicherheit ist insbesondere bei Immobilieninvestments sichtbar, welche einerseits eine hohe Fremdfinanzierung nutzen, die entweder variabel verzinst ist oder refinanziert werden muss, andererseits innerhalb des Immobilienmarktes Segmente bevorzugt, die unter den neuen Megatrends wie Home Office leiden. Gleichzeitig bietet diese Unsicherheit Investoren die Option, in ausgewählte Objekte zu investieren und dabei Kaufpreise zu erzielen, die unter dem Buchwert der Objekte liegen. Diese Möglichkeit war über viele Jahre des Immobilienbooms schlicht und einfach nicht vorhanden und bringt interessante Investitionsmöglichkeiten mit langfristigem Ertragspotential.
Nachhaltigkeit
Bei der jährlichen Prüfung durch die ÖGUT werden die drei Prüfbereiche „Grundsätze und Methodik“, „Portfolio“ sowie „Umfeld“ hinsichtlich der Berücksichtigung ethischer, ökologischer und sozialer Kriterien untersucht. Jeder der drei Prüfbereiche erhält eine der folgenden Bewertungen:
- Sehr gut erfüllt
- Gut erfüllt
- Ausreichend erfüllt
- Nicht erfüllt
Zum vierten Mal in Folge konnte die APK Vorsorgekasse in jedem der drei Prüfbereiche die Bewertungsstufe „Sehr gut erfüllt“ erreichen.
Kapitalgarantierücklage
Liegt die Abfertigungsanwartschaft zum Zeitpunkt der Auszahlung über dem Wert der Kapitalgarantie, so wird die Abfertigungsanwartschaft angewiesen. Liegt die Abfertigungsanwartschaft unter der Kapitalgarantie, dann erfolgt eine Auszahlung in Höhe der Kapitalgarantie. In diesem Fall muss die Verwaltungsgesellschaft den fehlenden Teil zwischen Abfertigungsanwartschaft und Kapitalgarantiewert einschießen und somit aus eigenen Mitteln finanzieren.
Um diese Garantieleistungen finanzieren zu können, hat der Gesetzgeber die Bildung eines Sicherheitspolsters, der sogenannten Kapitalgarantierücklage, vorgeschrieben. Der Zielwert für diese Kapitalgarantie entspricht einem Prozent der Summe der Abfertigungsanwartschaften einer betrieblichen Vorsorgekasse. Diese Kapitalgarantierücklage muss nicht unmittelbar in voller Höhe vorhanden sein, sie darf im Laufe der Zeit aufgebaut werden. Gesetzlich vorgeschrieben ist eine jährliche Dotation in Höhe von 0,1 % der Summe der Abfertigungsanwartschaften.
Gemäß dem FMA-Bericht zur Lage der betrieblichen Vorsorgekassen betrug Ende 2023 die Kapitalgarantierücklage im Schnitt aller betrieblichen Vorsorgekassen 0,87 %. Weit über diesem Schnitt der Branche und mittlerweile sogar über dem gesetzlichen Zielwert hat die APK Vorsorgekasse eine Kapitalgarantierücklage in Höhe von 1,1 % gebildet. Das Sicherheitspolster liegt somit 10 % über dem gesetzlichen Zielwert und sogar 26 % über dem Durchschnittswert der Branche.
Wir beraten Sie gerne persönlich!
Wir setzen für die Beantwortung von Anfragen kein Call Center, sondern ausschließlich qualifizierte Expertinnen und Experten ein.
Sie können sich bei Fragen jederzeit gerne an unser Team wenden.
So können Sie uns erreichen:
Tel. +43 (0)50 275 50
E-Mail: office@apk-vk.at